Musik | Theater Was Männerchöre so sangen

Brief an Frau von Winkelried

 

Sehr geehrte Frau von Winkelried

Besten Dank für Ihr Schreiben vom 31. dieses Monats, mit welchem Sie uns um Unterstützung für sich und ihre beiden Kinder ersuchen.

Zum Tod Ihres Gatten Arnold vom 9. Juli 1386 auf dem Schlachtfeld von Sempach sprechen wir Ihnen nachträglich unser Beileid aus. Leider können wir Ihrer Bitte um Entschädigung nicht entsprechen, da eine Alters- und Hinterbliebenenversicherung erst in 562 Jahren eingeführt werden wird.

Gleiches gilt für die von Ihnen angesprochene Lebensversicherung. Im Jahre 1762 wird erstmals die Möglichkeit bestehen, seine Familie gegen den eigenen Todesfall zu versichern. Wir machen Sie allerdings darauf aufmerksam, dass in Ihrem Fall keine Ansprüche geltend gemacht werden können, da es sich beim Hinschied Ihres Gatten gemäss Augenzeugenberichten um Selbstaufopferung handelt, eine Todesart, die in den Versicherungsstatuten nicht vorgesehen ist.

Wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können und verbleiben,

mit vorzüglicher Hochachtung,

Ihre Eidgenossenschaft

 

PS Wir erlauben uns, Sie auf eine weitere Unstimmigkeit hinzuweisen. Sie erwähnen in Ihrem Schreiben die Existenz von zwei Kindern, was unseres Erachtens den letzten Worten ihres Mannes widerspricht, in welchen nur von Weib und Kind (Einzahl) die Rede ist.

Musik | Theater Was Männerchöre so sangen

Liz Sutter - Männerchöre

Brief an Frau von Winkelried

 

Sehr geehrte Frau von Winkelried

Besten Dank für Ihr Schreiben vom 31. dieses Monats, mit welchem Sie uns um Unterstützung für sich und ihre beiden Kinder ersuchen.

Zum Tod Ihres Gotten Arnold vom 9. Juli 1386 auf dem Schlachtfeld von Sempach sprechen wir Ihnen nachträglich unser Beileid aus. Leider können wir Ihrer Bitte um Entschädigung nicht entsprechen, da eine Alters- und Hinterbliebenenversicherung erst in 562 Jahren eingeführt werden wird.

Gleiches gilt für die von Ihnen angesprochene Lebensversicherung. Im Jahre 1762 wird erstmals die Möglichkeit bestehen, seine Familie gegen den eigenen Todesfall zu versichern. Wir machen Sie allerdings darauf aufmerksam, dass in Ihrem Fall keine Ansprüche geltend gemacht werden können, da es sich beim Hinschied Ihres Gatten gemäss Augenzeugenberichten um Selbstaufopferung handelt, eine Todesart, die in den Versicherungsstatuten nicht vorgesehen ist.

Wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können und verbleiben,

mit vorzüglicher Hochachtung,

Ihre Eidgenossenschaft

 

PS Wir erlauben uns, Sie auf eine weitere Unstimmigkeit hinzuweisen. Sie erwähnen in Ihrem Schreiben die Existenz von zwei Kindern, was unseres Erachtens den letzten Worten ihres Mannes widerspricht, in welchen nur von Weib und Kind (Einzahl) die Rede ist.